Infos zur Teilnahme (Freischaffende/Selbständige)
Vom Zeitpunkt der Eintragung in die Liste der Architektenkammer als Freischaffender besteht die grundsätzliche Verpflichtung zur Zahlung von Versorgungsbeiträgen.
Bei Fragen zur Höhe Ihrer Versorgungsbeiträge beachten Sie bitte das nebenstehende Merkblatt für Kammermitglieder.
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