

Witwen- bzw. Witwergeld erhält auf Antrag der überlebende
Eheteil, wenn die Ehe bis zum Tode des Teilnehmers fortbestanden hat. Ab 01.01.2009 gilt dies für den überlebenden Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft entsprechend.
Waisengeld erhält auf Antrag jedes eheliche, für ehelich erklärte, nichteheliche und an Kindes Statt angenommene Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Berufsausbildung darüber hinaus, längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
Der unten befindliche Link führt Sie zu den benötigten Formularen.
Bitte laden Sie sich die aufgeführten Formulare herunter, füllen
Sie diese bitte aus und senden Sie diese unterschrieben an das Versorgungswerk der Architektenkammer Berlin, Potsdamer Str. 47, 14163 Berlin, zurück.
Diese noch etwas umständliche und antiquiert erscheinende Vor-
gehensweise hat seine Ursache darin, dass bislang wichtige Erklärungen rechtswirksam nur abgegeben werden können, wenn
Siemit einer persönlichen Unterschrift versehen sind. Ein Online-Formular erfüllt diese Anforderungen bislang noch nicht.
> Infos/Service_Formulare_Hinterbliebenenruhegeld
