Kindergeld
Das Altersruhegeld und das Berufsunfähigkeitsruhegeld erhöhen sich ggf. um ein Kindergeld für jedes waisenruhegeldberechtigte Kind. Das Kindergeld wird bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes, bei Berufsausbildung darüber hinaus, längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt.
Vorgehensweise
Der unten befindliche Link führt Sie zu den benötigten Formularen.
Bitte laden Sie sich die aufgeführten Formulare herunter, füllen
Sie diese bitte aus und senden Sie diese unterschrieben an das Versorgungswerk der Architektenkammer Berlin, Potsdamer Str. 47, 14163 Berlin, zurück.
Diese noch etwas umständliche und antiquiert erscheinende Vor-
gehensweise hat seine Ursache darin, dass bislang wichtige Erklärungen rechtswirksam nur abgegeben werden können, wenn
Sie mit einer persönlichen Unterschrift versehen sind. Ein Online-Formular erfüllt diese Anforderungen bislang noch nicht.
> Infos/Service_Formulare_Kindergeld