schwarze Schuhe stehen auf Asphalt, auf dem weiße Pfeile in verschiedene Richtungen zeigenschwarze Schuhe stehen auf Asphalt, auf dem weiße Pfeile in verschiedene Richtungen zeigenschwarze Schuhe stehen auf Asphalt, auf dem weiße Pfeile in verschiedene Richtungen zeigen

Neuer Job? Bitte geben Sie uns Bescheid

Warum muss ich die Architektenversorgung Berlin bei einem Stellenwechsel informieren?

Egal ob Minijob, Midijob oder Beschäftigungsverhältnis mit einem höheren Einkommen - damit Ihr Arbeitgeber die Beiträge an die Architektenversorgung Berlin abführen kann, müssen Sie eine neue Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen. Das heißt, Sie müssen aktiv werden

  • wenn Sie zu einem anderen Arbeitgeber wechseln 

  • wenn Sie bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber eine neue Stelle übernehmen

Wie beantrage ich die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung? 

Dies ist ausschließlich über die elektronische Antragsstellung möglich. Sie verlassen hierbei unsere Webseite und wechseln zur Seite der DASBV.  


Das Versorgungswerk ist dabei verpflichtet, jeden gestellten Antrag an die gesetzliche Rentenversicherung weiterzuleiten, auch wenn dieser fehlerhaft oder unvollständig ist, beachten Sie daher bitte die folgenden Hinweise zum Ausfüllen des Antrags:

  • Informationen zum Arbeitgeber

    Geben Sie im Antragsformular unbedingt den Namen und die Adresse Ihres Arbeitgebers an, um die Ablehnung Ihres Antrages zu vermeiden.

  • Teilnehmer- und Rentenversicherungsnummer

    Falls Sie Ihre erweiterte Teilnehmernummer oder die Rentenversicherungsnummer nicht sicher wissen, lassen Sie diese Felder gerne frei und senden den Antrag dennoch ab. Wir tragen diese Informationen gerne für Sie nach. Oder Sie schauen in "Mein Portal", auch hier finden Sie Ihre erweiterte Teilnehmernummer. 

Wichtig:

Damit die beantragte Befreiung ab der Aufnahme der neuen Beschäftigung wirksam werden kann, muss Ihr Antrag innerhalb von drei Monaten ab Beschäftigungsbeginn bei uns im Versorgungswerk eingegangen sein. Bei verspäteter oder ausbleibender Antragstellung tritt eine doppelte Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung und zum Versorgungswerk ein. Versäumen Sie daher bitte nicht die Frist.

Was ist, wenn mein neuer Job ein Minijob ist? 

In diesem Fall haben Sie weitere Beitragsoptionen. Sie finden diese unter dem Menüpunkt "geringfügige Beschäftigung"

Mein neuer Tätigkeitsort ist nicht mehr in den Bundesländern Berlin oder Brandenburg. Was passiert jetzt?

Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln und sich Ihr neuer Tätigkeitsort nicht mehr in Berlin oder Brandenburg befindet, können Sie die Teilnahme im Versorgungswerk der Architektenkammer Berlin freiwillig fortführen. 

  • Bitte informieren Sie uns kurz - gerne auch telefonisch - über diese Änderung

  • Mehr Informationen über die weiteren Auswirkungen und Möglichkeiten bei einem Wechsel des Kammerbereichs finden Sie auch unter dem Menüpunkt "Wechsel des Kammerbereichs"