Egal ob Minijob, Midijob oder Beschäftigungsverhältnis mit einem höheren Einkommen - damit Ihr Arbeitgeber die Beiträge an die Architektenversorgung Berlin abführen kann, müssen Sie eine neue Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen. Das heißt, Sie müssen aktiv werden
Dies ist ausschließlich über die elektronische Antragsstellung möglich. Sie verlassen hierbei unsere Webseite und wechseln zur Seite der DASBV.
Das Versorgungswerk ist dabei verpflichtet, jeden gestellten Antrag an die gesetzliche Rentenversicherung weiterzuleiten, auch wenn dieser fehlerhaft oder unvollständig ist, beachten Sie daher bitte die folgenden Hinweise zum Ausfüllen des Antrags:
Damit die beantragte Befreiung ab der Aufnahme der neuen Beschäftigung wirksam werden kann, muss Ihr Antrag innerhalb von drei Monaten ab Beschäftigungsbeginn bei uns im Versorgungswerk eingegangen sein. Bei verspäteter oder ausbleibender Antragstellung tritt eine doppelte Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung und zum Versorgungswerk ein. Versäumen Sie daher bitte nicht die Frist.
In diesem Fall haben Sie weitere Beitragsoptionen. Sie finden diese unter dem Menüpunkt "geringfügige Beschäftigung"
Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln und sich Ihr neuer Tätigkeitsort nicht mehr in Berlin oder Brandenburg befindet, können Sie die Teilnahme im Versorgungswerk der Architektenkammer Berlin freiwillig fortführen.