Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer gehen ihrer Tätigkeit unter den unterschiedlichsten Bedingungen nach. Manche sind abhängig beschäftigt, andere selbstständig. Wieder andere beziehen zeitweise Arbeitslosen- oder Krankengeld. Das berücksichtigen wir bei den Beiträgen. Deshalb variieren die Versorgungsbeiträge, die unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer entrichten.
Angestellte Architektinnen und Architekten in Berlin und Brandenburg sowie angestellte Hochschulabsolventen in Berlin, die sich zu Gunsten der Architektenversorgung Berlin von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, entrichten
Angestellte Architektinnen und Architekten in Berlin und Brandenburg sowie angestellte Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen in Berlin, die sich nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, haben zusätzlich zu den gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträgen Versorgungsbeiträge zur Architektenversorgung Berlin in Höhe des 0,2-fachen höchsten Pflichtbeitrags der gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten. Um diese doppelte Beitragsbelastung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, möglichst unverzüglich den Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung zu stellen.
Welche anderen Beitragsoptionen gibt es?