Stapel mit sortierten Euro-Scheine und glänzende MünzenStapel mit sortierten Euro-Scheine und glänzende MünzenStapel mit sortierten Euro-Scheine und glänzende Münzen

Unsere Beiträge berücksichtigen Ihre berufliche Situation

Welche Versorgungsbeiträge bezahle ich bei der Architektenversorgung Berlin?

Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer gehen ihrer Tätigkeit unter den unterschiedlichsten Bedingungen nach. Manche sind abhängig beschäftigt, andere selbstständig. Wieder andere beziehen zeitweise Arbeitslosen- oder Krankengeld. Das berücksichtigen wir bei den Beiträgen. Deshalb variieren die Versorgungsbeiträge, die unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer entrichten.

Beispiel für abhängig Beschäftigte, also angestellte Architekten in Berlin und Brandenburg sowie angestellte Hochschulabsolventen in Berlin

Angestellte Architektinnen und Architekten in Berlin und Brandenburg sowie angestellte Hochschulabsolventen in Berlin, die sich zu Gunsten der Architektenversorgung Berlin von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, entrichten 

  • Versorgungsbeiträge in der Höhe der gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge

    Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, sich mit der Hälfte des Beitrags an den Versorgungsbeiträgen zu beteiligen.

Angestellte Architektinnen und Architekten in Berlin und Brandenburg sowie angestellte Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen in Berlin, die sich nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, haben zusätzlich zu den gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträgen Versorgungsbeiträge zur Architektenversorgung Berlin in Höhe des 0,2-fachen höchsten Pflichtbeitrags der gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten. Um diese doppelte Beitragsbelastung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, möglichst unverzüglich den Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung zu stellen.


Dies ist ausschließlich über die elektronische Antragsstellung möglich. Sie verlassen hierbei unsere Webseite und wechseln zur Seite der DASBV.  

Das Versorgungswerk ist dabei verpflichtet, jeden gestellten Antrag an die gesetzliche Rentenversicherung weiterzuleiten, auch wenn dieser fehlerhaft oder unvollständig ist, beachten Sie daher bitte die folgenden Hinweise zum Ausfüllen des Antrags:  

  • Informationen zum Arbeitgeber

    Geben Sie im Antragsformular unbedingt den Namen und die Adresse Ihres Arbeitgebers an, um die Ablehnung Ihres Antrags zu vermeiden.

  • Teilnehmer- und Rentenversicherungsnummer

    Falls Sie Ihre erweiterte Teilnehmernummer oder die Rentenversicherungsnummer nicht sicher wissen, lassen Sie diese Felder gerne frei und senden den Antrag dennoch ab. Wir tragen diese Information gerne für Sie nach. Oder Sie schauen in "Mein Portal", auch hier finden Sie Ihre erweiterte Teilnehmernummer.