Flexibel in die Rente

Satzungsänderung in Kraft getreten

Mit der jüngsten Satzungsänderung haben Sie als Mitglied des Versorgungswerkes die Möglichkeit,  


  • Ihre Altersrente bis zu drei Jahre nach Beginn der Regelaltersgrenze aufzuschieben, 

  • Ihre gezahlten Beiträge = Aufschubzeiten zu verrenten und

  • pauschalierte Zuschläge für jeden Monat der Nichtinanspruchnahme der Rente zu erhalten. 

Neben vorgezogener Altersrente, Teilrente und regulärer Altersrente ein weiterer toller Baustein für die Gestaltung Ihres individuellen Renteneintrittsalters.

Unser Tipp: Schauen Sie mal in die Satzung. Dort finden Sie mehr zu den Neuregelungen bei:

  • Ausschussitzungen als Videokonferenz

  • Verlängerung der Befristungszeiten bei Berufsunfähigkeit und

  • Ratenzahlungsvereinbarung