Stapel mit sortierten Euro-Scheinen und glänzenden MünzenStapel mit sortierten Euro-Scheinen und glänzenden MünzenStapel mit sortierten Euro-Scheinen und glänzenden Münzen

Passen Sie Ihre Altersversorgung flexibel Ihren Möglichkeiten an - mit freiwilligen Beiträgen

Freiwillig Beiträge einzahlen - was habe ich davon?

  • Sie steigern mit freiwilligen Zusatzbeiträgen Ihr Versorgungsniveau

    sinnvoll, da bei Rentenbeginn die nachgelagerte Besteuerung einsetzt

  • Sie reduzieren zusätzlich durch den Sonderausgabenabzug Ihre aktuelle Steuerlast

    zu Gunsten Ihrer Altersversorgung

  • Sie vermeiden eine Versorgungslücke durch beitragsfreie Zeiten  

    In Zeiten ohne architektonische Tätigkeit erhalten Sie sich durch freiwillige Beiträge Ihr erreichtes Rentenniveau, beziehungsweise mindern Sie das Absinken Ihrer Rentenanwartschaften

Freiwillig Beiträge einzahlen - wie mache ich das?

  • Bitte geben Sie bei der Überweisung im Verwendungszweck Ihre Teilnehmernummer und den Hinweis "freiwillige Zusatzbeiträge" an.

Freiwillige Zahlungen werden grundsätzlich monatlich - also laufend - entrichtet. Sie orientieren sich an dem satzungsgemäßen Regelbeitrag, also dem höchsten Pflichtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Innerhalb eines Rahmens vom 0,1-fachen bis zum 1,0-fachen des satzungsgemäßen Regelbeitrages können Sie jeden Betrag frei wählen.

Wenn Sie einen höheren Betrag wünschen, sind Einzahlungen im Rahmen des 1,1-fachen bis zum 2,0- fachen des satzungsgemäßen Regelbeitrages möglich.

Die aktuellen Euro-Beträge finden Sie in unserer Beitragsstaffel.

Sie können freiwillige Zahlungen auch unterjährig als Einmalzahlung entrichten. Alle Zahlungen zusammen dürfen innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als das 2,0-fache des satzungsgemäßen Regelbeitrages betragen. Wir berechnen Ihnen gerne Ihre individuelle Differenz, also den Betrag, den Sie im laufenden Kalenderjahr noch einzahlen können. Sprechen Sie uns an oder Sie wechseln jetzt zu "Mein Portal"

Bitte beachten Sie, dass freiwillige Beiträge nur dann für das jeweils laufende Geschäftsjahr rentenwirksam werden, wenn sie bis zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres unserem Konto gutgeschrieben wurden.

Kann ich meine Beitragswahl wieder ändern?

Freiwillige Zahlungen können Sie jedes Jahr leisten - Sie müssen aber nicht! So bleiben Sie flexibel und können Altersversorgung und Steuerersparnis ganz nach Ihren individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen jährlich neu gestalten.

Sofern Sie monatlich laufend freiwillige Beiträge entrichten, ist die Rücknahme der freiwilligen Höherzahlung nur laufend, aber nicht rückwirkend möglich.