Eine geringfügige Beschäftigung - ein sogenannter Minijob - liegt vor, wenn Ihr Arbeitsentgelt regelmäßig 520 Euro monatlich nicht übersteigt.
Nehmen Sie eine geringfügige Beschäftigung auf, unterliegen Sie - wie bei einer normalen Beschäftigung auch - grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und sind gleichzeitig beitragspflichtig im Versorgungswerk. Wenn Sie also nichts unternehmen, zahlen Sie bei einem Minijob zwei Rentenversicherungsbeiträge.
Um dies zu vermeiden, können Sie zwischen zwei Optionen wählen:
In diesem Fall lassen Sie sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zugunsten der Architektenversorgung Berlin befreien.
Bitte beachten Sie: Der Befreiungsantrag ist für die gesamte Dauer der geringfügigen Beschäftigung bindend und nicht mehr revidierbar.
In diesem Fall lassen Sie sich sowohl von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht als auch vom Versorgungswerk befreien. Bitte bedenken Sie, dass sich jeder Zeitraum, in dem Sie keine Beiträge bezahlen, rentenmindernd auswirkt.
Bitte beachten Sie: Auch dieser Befreiungsantrag ist für die gesamte Dauer der geringfügigen Beschäftigung bindend und nicht mehr revidierbar.