Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Meldungen an die berufsständischen Versorgungswerke in elektronischer Form zu erstellen. Nach § 28a Absatz 10 und 11 SGB IV betrifft das
Bitte übermitteln Sie diese Daten an die zuständige Annahmestelle, die Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH (DASBV GmbH).
Sie erhalten die (erweiterte) Teilnehmernummer von unserer Teilnehmerin oder unserem Teilnehmer, also Ihrer oder Ihrem Angestellten.
Sollte Ihnen dessen achtstellige Teilnehmernummer bereits bekannt sein, können Sie auch gerne den "MNrBV-AGV Generator" der DASBV GmbH nutzen und die erweiterte zwölfstellige Teilnehmernummer auf deren Webseite generieren lassen.
Sollte Ihnen keine dieser Nummern zugänglich sein, können Sie die elektronischen Meldungen mit der Dummy-Nummer „?0489“ vornehmen.
Die Versorgungsbeiträge zur Architektenversorgung Berlin entsprechen den jeweils gültigen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, §§ 157 ff SGB VI.
Sie sind - möglichst direkt von Ihnen als Arbeitgeber - bis zum Letzten eines jeden Monats zu überweisen unter Angabe von
Sie können die Versorgungsbeiträge auch im SEPA-Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abbuchen lassen. Reichen Sie uns hierfür bitte das SEPA-Mandat ausgefüllt und unterzeichnet zurück.
Bitte verwenden Sie folgende Adress- und Bankdaten:
Versorgungswerk der
Architektenkammer Berlin
Potsdamer Straße 47
14163 Berlin
Betriebsnummer: 90526679