Mutterschutz- und Kinderbetreuungszeiten wirken sich im Versorgungswerk auf die Berufsunfähigkeitsrente aus.
Eine Kinderbetreuungszeit hat keine Auswirkungen auf Ihre Altersrente im Versorgungswerk. Sämtliche Beitragszahlungen während der Kinderbetreuungszeit wirken sich natürlich positiv auf die Höhe Ihrer Altersrente aus. Wir beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns an.
Zusätzlich können Sie sich auch als Teilnehmerin oder Teilnehmer des Versorgungswerkes Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anrechnen lassen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Deutsche Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin. Unter Umständen erwerben Sie allein aufgrund dieser Zeiten dort einen Rentenanspruch.
Mutterschutz- und Kinderbetreuungszeiten haben Auswirkungen auf Ihre Rentenanwartschaften. Wir können sie nur berücksichtigen, wenn wir davon wissen. Und wir erfahren es nur, wenn Sie es uns mitteilen. Deshalb unsere Bitte: