Babybeine in weißen Hosen laufen zwischen Frauenbeinen in weißen HosenBabybeine in weißen Hosen laufen zwischen Frauenbeinen in weißen HosenBabybeine in weißen Hosen laufen zwischen Frauenbeinen in weißen Hosen

Unsere Regelungen für Mütter und Väter

Familienzuwachs - wie wirkt sich das auf meine Altersvorsorge aus?

Mutterschutz- und Kinderbetreuungszeiten wirken sich im Versorgungswerk auf die Berufsunfähigkeitsrente aus. 

  • Bei der Ermittlung des Beitragsdurchschnitts für die Berechnung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente werden die schlechtesten fünf Jahre ausgeklammert.

  • Dadurch bleibt Ihre Berufsunfähigkeitsrente nahezu gleich hoch, auch wenn Sie in dieser Zeit nicht berufstätig sind und keine Versorgungsbeiträge zahlen.

Bitte beachten Sie:

Eine Kinderbetreuungszeit hat keine Auswirkungen auf Ihre Altersrente im Versorgungswerk. Sämtliche Beitragszahlungen während der Kinderbetreuungszeit wirken sich natürlich positiv auf die Höhe Ihrer Altersrente aus. Wir beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns an.

Zusätzlich können Sie sich auch als Teilnehmerin oder Teilnehmer des Versorgungswerkes Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anrechnen lassen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Deutsche Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin. Unter Umständen erwerben Sie allein aufgrund dieser Zeiten dort einen Rentenanspruch.

Muss ich das Versorgungswerk der Architektenkammer Berlin informieren oder geht das automatisch?

Mutterschutz- und Kinderbetreuungszeiten haben Auswirkungen auf Ihre Rentenanwartschaften. Wir können sie nur berücksichtigen, wenn wir davon wissen. Und wir erfahren es nur, wenn Sie es uns mitteilen. Deshalb unsere Bitte:

  • Informieren Sie uns über Mutterschutz- und Kinderbetreuungszeiten

  • Wir führen Sie ab Beginn des Mutterschutzes als beitragsfreie Teilnehmerin.

    Es sei denn, Sie erzielen weiter berufsspezifische Einkünfte.

  • Gleiches gilt, wenn Sie im Anschluss an den Mutterschutz - oder später - Kinderbetreuungszeiten in Anspruch nehmen.

Welche Unterlagen sind nötig?

Damit wir die Mutterschutz- und Kinderbetreuungszeiten im Versorgungswerk vormerken können, bitten wir Sie, uns folgende Unterlagen zuzusenden:

  • eine einfache Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes.

  • eine Bestätigung Ihres Arbeitsgebers über die Elternzeit 

    sofern Sie angestellt tätig sind

  • Wir führen Sie ab Beginn der Kinderbetreuungszeit als beitragsfreien Teilnehmer.

    Es sei denn, Sie erzielen weiter berufsspezifische Einkünfte.

Welche Unterlagen sind nötig?

Damit wir die Kinderbetreuungszeiten im Versorgungswerk vormerken können, bitten wir Sie, uns folgende Unterlagen zuzusenden:

  • eine einfache Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes.

  • eine Bestätigung Ihres Arbeitsgebers über die Elternzeit 

    sofern Sie angestellt tätig sind