Ein Physiotherapeut drückt mit seinen übereinandergelegten Händen einem liegenden Patienten auf den RückenEin Physiotherapeut drückt mit seinen übereinandergelegten Händen einem liegenden Patienten auf den RückenEin Physiotherapeut drückt mit seinen übereinandergelegten Händen einem liegenden Patienten auf den Rücken

Damit Sie schnell wieder fit sind - unsere Unterstützung bei Reha-Maßnahmen

Wer trägt die Kosten, wenn ich eine Rehabilitationsmaßnahme benötige?

Wir beteiligen uns an den Kosten Ihrer Rehabilitationsmaßnahme, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Es handelt sich um eine notwendige, ausschließlich medizinische Rehabilitationsmaßnahme

  • Die Berufsfähigkeit ist infolge gesundheitlicher Beeinträchtigungen ernsthaft gefährdet, gemindert oder ausgeschlossen

  • Die Berufsfähigkeit wird durch die Rehabilitationsmaßnahme voraussichtlich erhalten oder wesentlich gebessert

  • Sie erhalten noch keine Alters- oder dauerhafte Berufsunfähigkeitsrente

In welcher Höhe werden die Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen übernommen? Wie beantrage ich die Übernahme der Kosten?

Das kommt darauf an, ob es sich um eine Anschlussheilbehandlung unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt oder um eine andere medizinische Rehabilitationsmaßnahme handelt.

Bei einem Krankenhausaufenthalt, zum Beispiel aufgrund einer Operation, wird der dortige Sozialdienst mit Ihnen ein Gespräch führen und Sie über eine eventuell erforderliche Anschlussheilbehandlung informieren.

Die Kosten für eine Anschlussheilbehandlung werden von der Architektenversorgung Berlin in der Regel übernommen.

Sie erhalten von uns nach Ihrer Antragstellung einen Bescheid mit allen Details zur Kostenübernahme.

Der Sozialdienst vereinbart mit der Rehabilitationsklinik einen Aufnahmetermin und sendet die erforderlichen Unterlagen an die Architektenversorgung Berlin. Die Aufnahme erfolgt spätestens 14 Tage nach der Entlassung aus dem Krankenhaus, es sei denn medizinische Gründe sprechen dagegen.

Ich möchte einen Antrag auf Kostenübernahme zu einer Rehabilitationsmaßnahme bzw. Anschlussheilbehandlung stellen

Dann benötigen wir von Ihnen beziehungsweise von dem Sozialdienst die folgenden Unterlagen:

  • den Antrag auf Reha-Zuschuss

    Sie können den Antrag entweder digital ausfüllen oder ausdrucken und handschriftlich ergänzen. Bitte die Unterschrift nicht vergessen.

  • den ärztlichen Befundbericht AHB

    Bitte lassen Sie dieses Formular von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausfüllen und unterschreiben.

Sollte es sich bei Ihrer Rehabilitationsmaßnahme um keine Anschlussheilbehandlung handeln, sind wir als Architektenversorgung Berlin nicht der vorrangige Kostenträger.

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall zunächst an Ihre gesetzliche Krankenkasse beziehungsweise Ihre private Krankenversicherung.

Nur wenn von dortiger Seite keine Kostenübernahme erfolgt, prüfen wir auf Ihren schriftlichen Antrag hin, ob ein Kostenzuschuss durch die Architektenversorgung Berlin möglich ist.

Dieser Zuschuss beträgt in der Regel 50% der voraussichtlichen Gesamtkosten. Sollten sich auch andere Kostenträger an den Kosten beteiligen, beträgt der Zuschuss in der Regel 50% der dann noch verbleibenden zuschussfähigen Restkosten.

Abweichende Regelungen bezüglich der Zuschusshöhe gibt es für onkologische Nachsorgemaßnahmen sowie Entwöhnungsmaßnahmen. Bitte sprechen Sie uns an.

Ich möchte einen Antrag auf Kostenbeteiligung stellen

Bitte senden Sie uns in diesem Fall mindestens zwei Monate vor dem geplanten Beginn der Rehabilitationsmaßnahme folgende Unterlagen zu:

  • den Antrag auf Reha-Zuschuss

    Sie können den Antrag entweder digital ausfüllen oder ausdrucken und handschriftlich ergänzen. Bitte die Unterschrift nicht vergessen.

  • den ärztlichen Befundbericht Reha

    Bitte lassen Sie dieses Formular von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausfüllen und unterschreiben.

  • den Bescheid Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beziehungsweise privaten Krankenversicherung

    hinsichtlich Umfang beziehungsweise Ablehnung einer Kostenbeteiligung 

Wissenswertes zum Umfang und den Voraussetzungen der Kostenzuschüsse haben wir in unseren "Reha-Richtlinien" und unserem "Merkblatt zur Rehabilitation" für Sie zusammengestellt.