Grundsätzlich hat jeder Selbstständige monatlich den satzungsgemäßen Regelbeitrag zu entrichten. Dieser entspricht immer dem höchsten Pflichtbeitrag wie in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Satzung bietet jedoch weitere Gestaltungsmöglichkeiten, um in unterschiedlichen Phasen der freischaffenden Tätigkeit die Höhe der Beiträge anpassen zu können:
oder
Die Einzelheiten zu den jeweiligen Möglichkeiten haben wir für Sie in einem Merkblatt zusammengestellt. Die aktuellen Euro-Beträge finden Sie in unserer Beitragsstaffel. Sollten Sie eine Anpassung wünschen, senden Sie uns bitte die ausgefüllte und unterschriebene Beitragseinstufung für Selbstständige zu.
Wenn Sie vorläufig geminderte Beiträge entrichten, kann es unter Umständen zu einer Nachzahlungspflicht kommen. Die endgültige einkommensgerechte Beitragsberechnung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt nach Vorlage des endgültigen Einkommensnachweises.
Die Versorgungsbeiträge sind monatlich zu entrichten und können gern im SEPA Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abgebucht werden. Senden Sie uns einfach das digital oder handschriftlich ausgefüllte Formular für das SEPA-Mandat zu. Bitte vergessen Sie die Unterschrift nicht.