Wenn eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer unseres Versorgungswerkes beerdigt wird, beteiligen wir uns an den Bestattungskosten: Wir bezahlen ein sogenanntes Sterbegeld in Höhe von drei Monatsrenten an den oder die Hinterbliebene. Wenn keine Hinterbliebenen vorhanden sind, erhält derjenige, der die Beerdigungskosten getragen hat, ein Sterbegeld in Höhe dieser Kosten, maximal in Höhe von drei Monatsrenten.