Wie hoch wird meine Rente später sein?

Einen ersten Eindruck gibt Ihnen unser Rentenschieber für Berufseinsteiger: Stellen Sie Ihr aktuelles Alter sowie Ihren monatlichen Beitrag ein und Sie erhalten Ihre geschätzte monatliche Rentenhöhe. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Ausprobieren.
WestOst
Schätzung Ihrer Altersrente:
1.969Euro
Eintrittsalter:24Jahre
monatlicher Beitrag:543,12Euro(0,4-facher Versorgungsbeitrag)entspricht einem monatlichen Brutto-Einkommen von 2.920,00 Euro

Herzlich willkommen in der Architektenversorgung Berlin

Ich bin Mitglied in der Architektenkammer Berlin oder der Brandenburgischen Architektenkammer. Was jetzt?

Als Kammermitglied werden Sie grundsätzlich auch Teilnehmerin beziehungsweise Teilnehmer in der Architektenversorgung Berlin - wir freuen uns auf Sie.

Damit wir Sie bei Ihrer Rentenvorsorge bestmöglich unterstützen und beraten können, bitten wir Sie, uns für Ihre Aufnahme einige Unterlagen zukommen zu lassen.

  • Wir benötigen von Ihnen in jedem Fall den sogenannten Erhebungsbogen.

    Sie können den Erhebungsbogen digital ausfüllen oder einfach ausdrucken und handschriftlich ergänzen.

  • Bitte vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht.

Darüber hinaus benötigen wir ergänzende Dokumente. Welche das sind, ist davon abhängig, wie Sie Ihren Beruf ausüben.

Damit Ihr neuer Arbeitgeber die Beiträge an die Architektenversorgung Berlin abführen kann, müssen Sie eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen. Das heißt, Sie müssen aktiv werden und den Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung elektronisch über folgenden Link stellen:

Das Versorgungswerk ist dabei verpflichtet, jeden gestellten Antrag an die gesetzliche Rentenversicherung weiterzuleiten, auch wenn dieser fehlerhaft oder unvollständig ist, beachten Sie daher bitte die folgenden Hinweise zum Ausfüllen des Antrags:

  • Informationen zum Arbeitgeber

    Geben Sie im Antragsformular unbedingt den Namen und die Adresse Ihres Arbeitgebers an, um die Ablehnung Ihres Antrags zu vermeiden.

  • Teilnehmer- und Rentenversicherungsnummer

    Falls Sie Ihre erweiterte Teilnehmernummer oder die Rentenversicherungsnummer nicht sicher wissen, lassen Sie diese Felder gerne frei und senden den Antrag dennoch ab. Wir tragen diese Informationen gerne für Sie nach.  

Bitte beachten Sie:

Damit die elektronisch beantragte Befreiung auch rückwirkend ab der Aufnahme der Beschäftigung wirksam werden kann, muss Ihr Antrag innerhalb von drei Monaten ab Beschäftigungsaufnahme über den oben genannten Link gestellt werden. Bei verspäteter oder ausbleibender Antragstellung tritt eine doppelte Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung und zum Versorgungswerk ein. Versäumen Sie daher bitte nicht die Frist.

In diesem Fall haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Beitragsoptionen. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Möglichkeiten haben wir für Sie unter dem Menüpunkt „Selbstständigkeit“ zusammengestellt.

  • Wenn Sie sich entschieden haben, benötigen wir eine entsprechende Mitteilung im Erhebungsbogen.

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.

Nähere Informationen zum Einsetzen der Pflichtteilnahme sowie zu möglichen Befreiungsmöglichkeiten von der Pflichtteilnahme, zu unseren Leistungen und den Versorgungsbeiträgen finden Sie auch in unseren Informationen für neue Mitglieder. 

Ich bin Anwärterin oder Anwärter auf die Kammermitgliedschaft. Was jetzt?

Wenn Sie sich als Hochschulabsolventin oder Hochschulabsolvent der Fachrichtung Stadtplanung, Architektur, Innenarchitektur, Landschafts- oder Regionalplanung oder Landschaftsarchitektur in der Anwartschaft auf eine Kammermitgliedschaft in Berlin befinden, werden Sie ebenfalls grundsätzlich Teilnehmerin oder Teilnehmer im Versorgungswerk. Anwärterinnen und Anwärter auf die Brandenburgische Kammermitgliedschaft können bereits freiwillig dem Versorgungswerk beitreten. Bitte informieren Sie uns so schnell wie möglich über Ihre Anwartschaft - wir sind gerne für Sie da.

Wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen, werden Sie grundsätzlich auch Teilnehmerin beziehungsweise Teilnehmer unseres Versorgungswerkes: 

  • Sie haben erfolgreich ein Studium der Fachrichtung Stadtplanung, Architektur, Innenarchitektur Landschafts- oder Regionalplanung oder Landschaftsarchitektur abgeschlossen

    nach § 1 ABKG

  • Sie haben Ihren Wohnsitz, Dienst- oder Beschäftigungsort im Land Berlin

  • Sie wollen die Berufsaufgaben des § 1 ABKG wahrnehmen 

  • Sie üben zur Eintragung in die Architektenliste eine praktische Tätigkeit aus

    im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 4 ABKG 

  • Sie sind nicht berufsunfähig 

Ihre Teilnehmerschaft ist zunächst auf fünf Kalenderjahre ab Tätigkeitsaufnahme befristet, in Ausnahmefällen auf acht Kalenderjahre.

Damit wir Sie bei Ihrer Rentenvorsorge bestmöglich unterstützen und beraten können, bitten wir Sie, uns für Ihre Aufnahme einige Unterlagen zukommen zu lassen.

  • Wir benötigen von Ihnen in jedem Fall den sogenannten Erhebungsbogen.

    Sie können den Erhebungsbogen digital ausfüllen oder einfach ausdrucken und handschriftlich ergänzen.

  • Bitte vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht.

Darüber hinaus benötigen wir ergänzende Dokumente. Welche das sind, ist davon abhängig, wie Sie Ihren Beruf ausüben.

Damit Ihr neuer Arbeitgeber die Beiträge an die Architektenversorgung Berlin abführen kann, müssen Sie eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen. Das heißt, Sie müssen aktiv werden und den Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung elektronisch über folgenden Link stellen:

Das Versorgungswerk ist dabei verpflichtet, jeden gestellten Antrag an die gesetzliche Rentenversicherung weiterzuleiten, auch wenn dieser fehlerhaft oder unvollständig ist, beachten Sie daher bitte die folgenden Hinweise zum Ausfüllen des Antrags: 

  • Informationen zum Arbeitgeber

    Geben Sie im Antragsformular unbedingt den Namen und die Adresse Ihres Arbeitgebers an, um die Ablehnung Ihres Antrags zu vermeiden.

  • Teilnehmer- und Rentenversicherungsnummer

    Falls Sie Ihre erweiterte Teilnehmernummer nicht sicher wissen, lassen Sie diese Felder gerne frei und senden den Antrag dennoch ab. Wir tragen diese Informationen gerne für Sie nach. 

Bitte beachten Sie:

Damit die elektronisch beantragte Befreiung auch rückwirkend ab der Aufnahme der Beschäftigung wirksam werden kann, muss Ihr Antrag innerhalb von drei Monaten ab Beschäftigungsaufnahme über den o.g. Link gestellt werden. Bei verspäteter oder ausbleibender Antragstellung tritt eine doppelte Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung und zum Versorgungswerk ein. Versäumen Sie daher bitte nicht die Frist. 

In diesem Fall haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Beitragsoptionen. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Möglichkeiten haben wir für Sie unter dem Menüpunkt „Selbstständigkeit“ zusammengestellt.

  • Wenn Sie sich entschieden haben, benötigen wir eine entsprechende Mitteilung im Erhebungsbogen.

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.

Nähere Informationen zum Einsetzen der Pflichtteilnahme sowie zu möglichen Befreiungsmöglichkeiten von der Pflichtteilnahme, zu unseren Leistungen und den Versorgungsbeiträgen finden Sie auch in unseren Informationen für neue Teilnehmerinnen und Teilnehmer. 

Wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen, werden Sie grundsätzlich auch Teilnehmerin beziehungsweise Teilnehmer unseres Versorgungswerkes: 

  • Sie haben erfolgreich ein Studium der Fachrichtung Stadtplanung, Architektur, Innenarchitektur Landschafts- oder Regionalplanung oder Landschaftsarchitektur abgeschlossen

    nach § 1 Brandenburger Architektengesetz

  • Sie haben Ihren Wohnsitz, Dienst- oder Beschäftigungsort im Land Berlin

  • Sie wollen die Berufsaufgaben des § 1 Brandenburger Architektengesetz wahrnehmen 

  • Sie üben zur Eintragung in die Architektenliste eine praktische Tätigkeit aus

    im Sinne des Brandenburger Architektengesetzes

  • Sie sind nicht berufsunfähig 

Ihre Teilnehmerschaft ist zunächst auf fünf Kalenderjahre ab Tätigkeitsaufnahme befristet, in Ausnahmefällen auf acht Kalenderjahre.

Damit wir Sie bei Ihrer Rentenvorsorge bestmöglich unterstützen und beraten können, bitten wir Sie, uns für Ihre Aufnahme einige Unterlagen zukommen zu lassen.

  • Wir benötigen von Ihnen in jedem Fall den sogenannten Erhebungsbogen.

    Sie können den Erhebungsbogen digital ausfüllen oder einfach ausdrucken und handschriftlich ergänzen.

  • Bitte vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht.

Darüber hinaus benötigen wir ergänzende Dokumente. Welche das sind, ist davon abhängig, wie Sie Ihren Beruf ausüben.

Wir benötigen ausschließlich den Erhebungsbogen von Ihnen. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie:

Eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht ist für Sie zum jetzigen Zeitpunkt rechtlich leider noch nicht möglich. Das gilt auch, wenn Sie unserem Versorgungswerk freiwillig beitreten.

In diesem Fall haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Beitragsoptionen. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Möglichkeiten haben wir für Sie unter dem Menüpunkt „Selbstständigkeit“ zusammengestellt.

  • Wenn Sie sich entschieden haben, benötigen wir eine entsprechende Mitteilung im Erhebungsbogen.

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.

Nähere Informationen zum Einsetzen der Pflichtteilnahme sowie zu möglichen Befreiungsmöglichkeiten von der Pflichtteilnahme, zu unseren Leistungen und den Versorgungsbeiträgen finden Sie auch in unseren Informationen für neue Teilnehmerinnen und Teilnehmer. 

Ich habe alle Dokumente zusammen

Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen per Post an Architektenversorgung Berlin, Potsdamer Straße 47, 14163 Berlin. Selbstverständlich erreichen Sie uns auch per E-Mail unter info@architektenversorgung-berlin.de. Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten in diesem Fall unverschlüsselt übermittelt werden.