Frau sitzt auf dem Sofa und tauscht den einen Absatzschuh gegen einen Turnschuh ausFrau sitzt auf dem Sofa und tauscht den einen Absatzschuh gegen einen Turnschuh ausFrau sitzt auf dem Sofa und tauscht den einen Absatzschuh gegen einen Turnschuh aus
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Übergang in den Ruhestand

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Wie hätten Sie´s denn gern? Die Optionen Ihres Versorgungswerkes für den Einstieg in die Altersrente

Für einen fließenden Übergang - die vorgezogene Alters-Teilrente

Für einen fließenden Übergang - die vorgezogene Alters-Teilrente

Gerne. Mit der vorgezogenen Alters-Teilrente ist Weiterarbeiten mit Beitragszahlung an die Architektenversorgung Berlin ausdrücklich erlaubt. Und das ohne Hinzuverdienstgrenzen.

Das Wichtigste zur vorgezogenen Alters-Teilrente im Überblick

  • startet frühestens fünf Jahre vor dem regulären Rentenbeginn

  • als Teilrente mit Abschlägen

    Sie wählen, ob Sie 30, 50 oder 70% Ihrer Rente vorgezogen erhalten möchten.

  • weitere Beitragszahlung

    die den zweiten Teil Ihrer Altersrente steigert

  • mit Vorteilen bei der Besteuerung

Für jeden Monat, den Sie die Rente vor dem regulären Rentenbeginn in Anspruch nehmen, beträgt der pauschalierte Abschlag 0,3 %-Punkte. Dieser Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.

Sie erhalten auf der einen Seite bereits eine monatliche Rentenzahlung in Form der Alters-Teilrente. Sie entscheiden, ob diese 30, 50 oder 70% Ihrer Gesamtrente betragen soll.

Der Bezug einer Teilrente allein hat dabei keine Auswirkungen auf Ihre zukünftigen Versorgungsbeiträge. Diese ändern sich nur, wenn sich auch Ihr Einkommen oder Ihr beruflicher Status ändert.

Auf der anderen Seite steigern Sie durch die fortgeführte Zahlung von Versorgungsbeiträgen den zweiten Teil Ihrer noch nicht in Anspruch genommenen Altersrente. Dieser zweite Teil der Altersrente kann vor dem regulären Rentenbeginn, zum regulären Rentenbeginn oder als aufgeschobene Altersrente bis maximal drei Jahre nach dem regulären Rentenbeginn in Anspruch genommen werden. 

Bei einem Rentenbeginn ab dem Jahr 2040 muss die gesamte Altersrente versteuert werden. Für einen Rentenbeginn davor gilt: Je früher man in Rente geht, desto geringer ist der Prozentsatz der Rente, der für die Steuerveranlagung herangezogen wird. Ihr Vorteil: Der Besteuerungssatz richtet sich ausschließlich nach dem Beginn der Alters-Teilrente. Sie bewahren sich also den günstigeren Steuersatz auch für den zweiten Teil der Altersrente, obwohl diese erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt.

Einzahlungen, die Sie neben dem Alters-Teilrentenbezug in das Versorgungswerk vornehmen, können Sie selbstverständlich weiterhin im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend machen.

Ja. Ihre Altersrente ist steuerpflichtig. Außerdem müssen Sie von der Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen, an denen sich das Versorgungswerk nicht beteiligt.

Ich möchte meine Alters-Teilrente beantragen. Welche Unterlagen sind nötig?

Bitte lesen Sie, bevor Sie einen Rentenantrag stellen, unser "Merkblatt für Rentenantragsteller". Wir haben hierin weitere wichtige Informationen zu Ihrem bevorstehenden Rentenbezug zusammengestellt. Danach senden Sie uns bitte folgende Unterlagen zu:

  • den Antrag auf Alters-Teilrente

    Sie können den Antrag entweder digital ausfüllen oder ausdrucken und handschriftlich ergänzen. Bitte die Unterschrift nicht vergessen.

  • eine einfache Kopie Ihrer Geburts- oder Heiratsurkunde

    oder eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vor- und Rückseite)

  • gegebenenfalls einfache Kopien der Geburtsurkunden Ihrer Kinder

Die Höhe der Rente erhöht sich für jedes berechtigte Kind um ein Kindergeld zur Rente von 15%. Das gilt für alle Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich aktuell in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden und jünger als 27 Jahre alt sind.

Wenn Sie Kindergeld beantragen möchten, senden Sie uns bitte ergänzend zu Ihrem Antrag 

  • einfache Kopien der Geburtsurkunden Ihrer Kinder

  • einen aktuellen Ausbildungsnachweis

    sofern Ihre Kinder das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, aber noch jünger als 27 Jahre alt sind

  • eine amtliche Meldebescheinigung

    sofern Ihre Kinder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Ich möchte den zweiten Teil meiner Altersrente beantragen. Welche Unterlagen sind nötig?

Da Sie bereits eine Alters-Teilrente beziehen, benötigen wir von Ihnen nur noch 

  • den verkürzten Antrag auf Altersrente

    Sie können den Antrag entweder digital ausfüllen oder ausdrucken und handschriftlich ergänzen. Bitte die Unterschrift nicht vergessen.