Gerne. Mit der vorgezogenen Alters-Teilrente ist Weiterarbeiten mit Beitragszahlung an die Architektenversorgung Berlin ausdrücklich erlaubt. Und das ohne Hinzuverdienstgrenzen.
Bitte lesen Sie, bevor Sie einen Rentenantrag stellen, unser "Merkblatt für Rentenantragsteller". Wir haben hierin weitere wichtige Informationen zu Ihrem bevorstehenden Rentenbezug zusammengestellt. Danach senden Sie uns bitte folgende Unterlagen zu:
Da Sie bereits eine Alters-Teilrente beziehen, benötigen wir von Ihnen nur noch