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Übergang in den Ruhestand

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Wie hätten Sie´s denn gern? Die Optionen Ihres Versorgungswerkes für den Einstieg in die Altersrente

Damit Sie mehr Zeit für sich haben - die vorgezogene Altersrente

Ich möchte vorzeitig in Rente gehen. Geht das?

Mit der vorgezogenen Altersrente können Sie als Teilnehmer der Architektenversorgung Berlin Ihren persönlichen Rentenbeginn flexibel regeln.

Das Wichtigste zur vorgezogenen Altersrente im Überblick

  • startet frühestens fünf Jahre vor dem regulären Rentenbeginn

  • als Vollrente mit Abschlägen

  • ohne weitere Beitragszahlung

Für jeden Monat, den Sie die Rente vor dem regulären Rentenbeginn in Anspruch nehmen, beträgt der pauschalierte Abschlag 0,3 %-Punkte. Dieser Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.

Nein. Wenn Sie eine Altersrente beziehen, können Sie trotzdem weiterhin tätig sein. Sie müssen in diesem Fall auch keine Hinzuverdienstgrenzen beachten. Die Beitragszahlung an das Versorgungswerk entfällt.

Als angestellte Architektin oder als angestellter Architekt sollten Sie sich über die arbeitsrechtlichen Auswirkungen eines Rentenantrages vor der Antragstellung bei Ihrer zuständigen Personalstelle erkundigen.

Wenn Sie weiterhin tätig sein möchten, ist für Sie vielleicht auch unsere vorgezogene Alters-Teilrente interessant. Bei dieser haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, weiterhin Versorgungsbeiträge einzuzahlen.

Ja. Ihre Altersrente ist steuerpflichtig. Außerdem müssen Sie von der Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen, an denen sich das Versorgungswerk nicht beteiligt.

Ich möchte meine Altersrente beantragen. Welche Unterlagen sind nötig?

Bitte lesen Sie, bevor Sie einen Rentenantrag stellen, unser "Merkblatt für Rentenantragsteller". Wir haben hierin weitere wichtige Informationen zu Ihrem bevorstehenden Rentenbezug zusammengestellt. Danach senden Sie uns bitte folgende Unterlagen zu:

  • den Antrag auf Altersrente

    Sie können den Antrag entweder digital ausfüllen oder ausdrucken und handschriftlich ergänzen. Bitte die Unterschrift nicht vergessen.

  • eine einfache Kopie Ihrer Geburts- oder Heiratsurkunde

    oder eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vor- und Rückseite)

  • gegebenenfalls einfache Kopien der Geburtsurkunden Ihrer Kinder

Die Höhe der Rente erhöht sich für jedes berechtigte Kind um ein Kindergeld zur Rente von 15%. Das gilt für alle Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich aktuell in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden und jünger als 27 Jahre alt sind.

Wenn Sie Kindergeld beantragen möchten, senden Sie uns bitte ergänzend zu Ihrem Antrag 

  • einfache Kopien der Geburtsurkunden Ihrer Kinder

  • einen aktuellen Ausbildungsnachweis

    sofern Ihre Kinder das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, aber noch jünger als 27 Jahre alt sind

  • eine amtliche Meldebescheinigung

    sofern Ihre Kinder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben