Beim Wechsel in einen neuen Kammerbereich können Sie die Teilnahme in der Architektenversorgung Berlin freiwillig fortführen und sich aufgrund dieser Tatsache vom neu zuständigen Versorgungswerk an Ihrem neuen Wohnsitz befreien lassen.
Erklären Sie keine freiwillige Teilnahme in der Architektenversorgung Berlin, scheiden Sie aus unserem Versorgungwerk aus.
Auch Sie können wählen. Entweder führen Sie die Teilnahme im Versorgungswerk des ursprünglichen Kammerbereichs fort oder Sie entscheiden sich an der Architektenversorgung Berlin teilzunehmen. Wir freuen uns auf Sie.